Kägiswil Photovoltaik Indach
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Indach
Photovoltaik

Förderungen

Energiestrategie 2050

Der Schweizer Strom-Mix setzt sich wie folgt zusammen: 55% Wasserkraft, 35% Kernenergie und 10% erneuerbare Energien. Um die erneuerbaren Energien zu fördern, wurden vom Bund finanzielle Anreize geschaffen. Als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage hat man die Möglichkeit, eine feste Einmalvergütung (EIV) zu erhalten. Es wird unterschieden zwischen der Einmalvergütung für Kleinanlagen bis 100 kW (KLEIV) und der Vergütung für Grossanlagen ab 100 kW bis 50 MW (GREIV). Die Vergütung beträgt bis zu 30% der Investitionskosten.

Faktenblätter:

Pronovo AG

Mit der Abstimmung im Mai 2017 wurde das Energiegesetz angenommen, welches am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist. Es schreibt unter anderem vor, den Vollzug des Netzzuschlagsinkasso, die Ausstellung von Herkunftsnachweisen sowie die Abwicklung des Einspeisevergütungssystems (EVS) und der Einmalvergütungen (EIV) an eine eigenständige Vollzugstelle, die Pronovo AG, auszugliedern.

Die Inbetriebnahme Ihrer Photovoltaik-Anlage wird von uns an Pronovo AG gemeldet. Ebenfalls reichen wir die benötigten Unterlagen für die Beantragung der Einmalvergütung ein und bemühen uns für einen reibungslosen Ablauf der Auszahlung

Mehr Informationen zur Vollzugstelle und einen EIV-Tarifrechner finden Sie unter: pronovo.ch

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Die Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage ist ein hoher Eigenverbrauch. Ein neuer Anreiz schaffen die Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch (ZEV). Eigenverbrauch-Gemeinschaften sind auch Parzellen-übergreifend möglich. Das Messwesen kann innerhalb der ZEV organisiert werden, das Elektrizitätswerk hat keinen Anspruch auf Messungen aller Endkunden innerhalb der ZEV.

Messwesen / Smart Meters

Die Lastgangmessung für Anlagen grösser als 30 kW entfällt, dafür ist die Installation von «Smart Meters» bei allen neuen Anlagen neu Pflicht.

Weitere Informationen unter: